Die Ehre des Teipels
Erst hat die Staatsanwaltschaft meine Strafanzeige gegen den Lügner, Verleumder und Rechtsbeuger Dr. Teipel vom Landgericht Arnsberg nach schlappen 8 Monaten eingestellt.


Dann ging das plötzlich wieder ganz schnell innerhalb nur eines Monats bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg mit einem Strafbefehl. Bei einem Strafbefehl erachtet die Staatsanwaltschaft die Hinzufügung eines Strafrichters für unnötig.
Die Retourkutsche des Herrn Teipel hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg aber natürlich nicht eingestellt. Man kennt sich halt und schuldet sich gegenseitig den einen oder anderen Gefallen.
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg meint tatsächlich, Herr Teipel würde die Wahrheit schreiben, wenn der da z.B. schreibt, ich hätte gegen das Urteil des Herrn Steger Berufung eingelegt, nachdem die Oberstaatsanwaltschaft Hamm vorher eingeräumt hatte, dass ich tatsächlich keine Berufung sondern eine Revision eingelegt habe und dass das Landgericht Arnsberg die Revision fehlerhaft (sic!) ausgelegt hat hier.
Wenn eine Krankenschwester einem Patienten eine Flasche Mineralwasser wegnimmt, weil sie meint, die Flasche würde Alkohol enthalten, der Oberstaatsanwalt dann aber feststellt, dass die Flasche tatsächlich Mineralwasser enthält, der Verdacht der Krankenschwester fehlerhaft war, dann kann der Chefarzt nicht behaupten, die Flasche wäre eine Alkoholflasche ("Die Alkoholflasche des Patienten..."), um diese dem Patienten nicht wieder zurückgeben zu müssen, weil die Krankenschwester glaubwürdiger sei als der Patient, weil das wirtschaftlicher für das Krankenhaus ist. Der Arzt behauptet damit zudem indirekt, dass der Patient ein Lügner sei, was dann eine Verleumdung/üble Nachrede darstellt, wenn der Chefarzt eben nicht beweisen kann, dass die Flasche Alkohol enthält.
Herr Teipel hat selbst auf Seite 3 seines Urteils geschrieben, was ich geschrieben habe: "Hiermit lege ich prohibitiv Revision gegen..." (Hervorhebung von mir). Weil Deutschland der gerechteste Rechtsstaat aller Rechtsstaaten in der gesamten Rechtsgeschichte ist, gibt es hier eben grundsätzlich keine Rechtsfehler. Das spart der Justizkasse auch noch Geld und wer soll die deutsche Justiz denn sonst ehren, wenn sie sich nicht selbst lobt?

Der Richter am Amtsgericht Soest Ulrich Bellinghoff verurteilte mich wegen übler Nachrede zu 3 Monaten Haft auf Bewährung, wie das ja der Oberamtsanwalt Lämmerhirt bei dem illegalen Nazih-Sabuga-Prozess schon angedroht hatte ("Beim nächsten Mal geht es direkt in den Knast."). Wenigstens beim Bestrafen will die deutsche Justiz sich nicht korrekt nachsagen lassen zu lügen.
Eine üble Nachrede liegt nur dann vor, wenn die ehrenrührige Behauptung unwahr ist.
Herr Bellinghoff ignorierte einfach alle meine Aussagen, da er keine eimzige Aussage widerlegen konnte.
Ein Zitat von ihm: "Das mit dem Lügner lasse ich im schriftlichen Urteil weg."
Wie zwei Prozesse das gleiche Aktenzeichen haben können? Nicht sein Problem.
Der Teipel hat die Sache vorher eingestellt? Der Richter kann so schlecht hören.
Ich habe mich nie als erwerbsunfähig bezeichnet? Kann einem Richter passieren, dass der überhaupt nichts versteht.
Revision oder Berufung. Ja und? Kann man ja bis nach Melmak Rechtsmittel eingelegen.
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ignoriert? Tja, Pech halt.
Verbot Antrag auf Hartz-IV zu stellen? Vielleicht das Sozialgericht mal probieren.
Hausverbot aufheben? Alte Geschichte.
Worum ging es denn dann in dem Prozess überhaupt? Ist doch egal. Hauptsache ich kriege immer höhere Strafen, bis ich endlich schweige.
Heil Abschaum!