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Das Delawari-Urteil


Frau Delawari schweigt zum Verfahrenshindernis Hausverbot.


Herr Florian Steger meinte, jemanden einfach so als krank zu bezeichnen, sei keine Beleidigung. Hätte ich ihn daraufhin "Schluckauf-Virus-positiv" genannt, wäre das aber nur als witzig wahrgenommen worden und mehr nicht. So lustig ist aber die Diskrimierung vom Amt aufgrund frei erfundener Pseudokrankheiten von BigPharma aber nicht. Es handelt sich hier also um den klassischen Fall der erlaubten Beleidigung im Kampf ums Recht nach § 193 StGB.
Ich selber bin übrigens wie die Nadija ebenfalls der Meinung, dass es sich bei der unbegründeten Benennung jemanden als "krank", um eine Beleidigung handelt, weswegen es ja merkwürdig ist, dass der Florian das nicht so sieht. (Klar sieht der das auch so, wenn es ihn selber betrifft, sonst natürlich nicht. Legalitätsprinzip)


Und hier nun das Urteil wegen der Aquired-Relotius-Schizonto-Leuko-Oozyt-Chromo-Hepatitis-Infektion.
Frau Delawari meint, ich wüsste eben genau, dass es diesen Virus nicht gäbe. Ja und?
Seit wann spielt denn das eine Rolle, ob ein Virus tatsächlich nach den Koch'schen Postulaten nachgewiesen ist?
Da ja auch sie davon spricht, muss es ihn also doch geben!
Außerdem reicht es, wenn eine Person daran glaubt. Und das Gericht kann es einem Angeklagten ja nicht verbieten, an den Aquired-Relotius-Schizonto-Leuko-Oozyt-Chromo-Hepatitis-Virus zu glauben.
Das Virus kann auch jederzeit mutieren und Neudefinitionen des Syndroms nötig machen. Beispiele sind aus der neueren medizinischen Praxis hinreichend bekannt. Die WHO muss deswegen ihre Definitionen übrigens auch ständig ändern. Das Virus ist auch nur sehr schwer nachzuweisen. Das können nur Top-Top-Virologen.

Es gibt ja auch einen Gesundheitsminister, der nie im Gesundheitssektor gearbeitet hat, der an das Masern-Virus glaubt.

Und warum laufen dann die Juristen neuerdings alle mit Mundschutz durch das Gerichtsgebäude?

Die müssen sich bei mir bedanken, dass ich sie frühzeitig vor dem neuen Virus gewarnt habe! Ein paar Preise für mich wären auch sicher angebracht, sind doch sonst auch nicht so bescheiden, wenn Top-Virologen etwas zu sagen haben. Hat der Kollege von der Charité nicht sogar das Bundesverdienstkreuz für meine Entdeckung bekommen?


"... da es einen Virus, dem zufolge sich jemand wie ein "Arschloch" verhält, nicht gibt." (Seite 3) - Das habe ich auch nicht behauptet, dass die Wissenschaftler behaupten, das Aquired-Relotius-Schizonto-...-Virus sei ein Verhaltens-Virus. Da weiß die Richterin wohl doch mehr über das Virus, als sie zugeben will.
Frau Delawari will doch wohl nicht etwa andeuten, dass sich ihr Kollege aber nicht wegen eines Virus verhält wie er sich verhält? Die Hormone? Müsste ich ihn genauer untersuchen. Bisher will er sich da nicht untersuchen lassen und ohne seine Einwilligung geht das ja nicht, denn ich kenne ja das Grundgesetz.

Eine fehlende Krankheitseinsicht ist stets ein untrügliches Zeichen einer beginnenden akuten ARSchLOCH-Virus-Infektion. Die Kranken verneinen paranoid-monoton, krank zu sein. Sinn und Zweck der Therapie ist es daher immer, zuerst eine Krankheitseinsicht zu erzwingen. Am Effektivsten hat sich da ein totaler Geldentzug des Infizierten erwiesen, Geldscheine und Kreditkarten sind wahre Virennester. Sehr wichtig für den Heilungsprozess ist da die Compliance des psychosozialen Umfelds. Deswegen ist es ratsam, auch die Angehörigen und Vorgesetzten des Richters in einer Angehörigengruppe frühzeitig zu betreuen. Dass auch die Richterin die Krankheit leugnet und aber mit Mundschutz einkaufen geht, ja sogar Bußgelder verhängt für Leute, die nicht an den Virus glauben, deutet auf eine mögliche Ansteckung im Kollegenkreis hin. Solange da kein Antikörpertest eine Herdenimmunität nachweist, sollten beide Juristen keine Urteile mehr fällen, um weiteren Schaden vom Volk abzuwenden.

Der Superspreader war wohl auch zu der Zeit tatsächlich oder vermeintlich asymptomatisch erkrankt, wie das so schön heißt, aber das verstehen Jurist/*inn/en natürlich auch nur partiell, Medizin ist halt zu kompliziert für die. Er verweigert aber leider die erforderliche Exploration, um das zu klären.


Dann bin ich "bislang noch nicht vorbestraft". Wir haben aber offensichtlich keine Vorurteile, oder?
Oder glaubt/weiß Frau Delawari da vielleicht etwas?

Vorbestraft ist man erst in Deutschland ab 90 Tagessätzen, die sich aufaddieren. 30 + 45 TS sind aber erst 75 TS.

Der Anklagepunkt 1 mit dem Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß aus der Anklageschrift der Staatsanwältin Claudia hier ist dann klammheimlich verschwunden, obwohl ich den gleich zu Anfang und nach dem Urteil im Gerichtssaal machte. Dann müsste Frau Delawari ja auch etwas zu den 18 Monaten Bearbeitungszeit und der 100% Sanktion schreiben, damit zugeben, dass sie darum weiß und das will sie nicht. Auch das mit dem AZT bei Kindern taucht ja nicht im Urteil auf.

Als ich den Gruß am Ende des Prozesses machte, sagte die Nadija wörtlich: "Die Sitzung ist geschlossen, das ist jetzt privat hier und ich verzichte auf rechtliche Maßnahmen." Sehr großzügig und keine Strafvereitelung im Amt, aber war die Steger-Verhandlung nicht auch schon geschlossen? Dann ist das eben privat und dann darf da der Peter als Präsident des Landgerichts gar nicht Strafanzeige für den Florian stellen. Dann macht sich der Peter Clemen zusätzlich auch schon wieder strafbar.
Sie hat da also nichts "vergessen" sondern sich partout geweigert! Sie traut sich nicht, im Urteil den Gruß als legal oder illegal zu bezeichnen. Justizcourage nennt man das wohl. Andere kriegen von der gleichen Justiz bei der gleichen Courage Strafen. Schreibt sie "legal", dann kann es passieren, dass den dann andere auch machen und das will sie nicht, schreibt sie "illegal", muss sie das schon irgendwie begründen und das will sie nicht. Goldschmuck kaufen, das will sie.


Zitat aus dem Urteil:
Der Angeklagte ist der Beleidigung in zwei Fällen schuldig.
Er wird zu einer Gesamtgeldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 8,00 € verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften: §§ 185, 194, 53 StGB



Im Urteil wird aber nur der Anklagepunkt 2 abgehandelt, wie das ja der Klaus-Peter Teipel vom Landgericht Arnsberg auch mal richtig festgestellt hat hier. Damit ist der Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß legal, da die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete und damit ihr Einverständnis signalisierte.

Auch kein einziger Hinweis darauf, dass Herr Steger ja selbst meinte, jemanden als krank zu bezeichnen, sei keine Straftat. Wenn dann das doch eine Beleidigung ist, muss ich Herrn Steger natürlich in Regress nehmen, wenn er mich da falsch informiert hat... Aber ich glaube, den Zivilprozess kann ich mir sparen...

In Zukunft wird der Götz von Berlichingen von Goethe nicht mehr aufgeführt werden dürfen, weil sich dann der betreffende Schauspieler ja der Beleidigung strafbar macht. Boxkämpfe gehören sofort verboten. Schachspiele auch, weil der Verlierer in seiner Ehre gekränkt sein wird. Rating-Agenturen? Ganz schlimm!

Der anklagende Richter zog es vor, doch nicht zu seinem Prozess zu erscheinen. Im schriftlichen Beweisantrag wollte ich ihn als Zeugen vernehmen und schrieb meine Fragen an ihn dezidiert auf. Doch der Beweisantrag wurde nicht einmal erwähnt. Auch wurde mir keine Möglichkeit gegeben, während des Prozesses Beweisanträge zu stellen.


§ 244 StPO
(1) Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweisaufnahme.
(2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.
(6) Die Ablehnung eines Beweisantrages bedarf eines Gerichtsbeschlusses.



Natürlich auch wieder keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Was die Staatsanwaltschaft überhaupt an Strafe forderte, erfuhr ich erst, als ich beide angebotenen "Deals" dankend ablehnte.
1. Deal: Ich willige in eine Betreuung ein und bin eine Woche später weg.
2. Deal: Ich ziehe meine vermeintliche Berufung zurück (die ich ja gar nicht eingelegt habe) und bezahle die Strafe (wovon eigentlich?).

Richterin und Staatsanwalt wussten beide das vorher mit den beiden Deals, sie haben ihre Vorgehensweise also vorher miteinander abgesprochen. Dann kann man sich die Trennung von Kläger und Richter eigentlich auch sparen.

Die Richterin forderte mich auf, mich bei Herrn Steger zu entschuldigen, was ich im Gerichtssaal in Abwesenheit des Richters dann auch tat. Aber dafür gab es keine Strafmilderung. Ich forderte ihn über den Staatsanwalt aber auch auf, sich bei mir für die Verleumdung, ich sei arbeitslos, zu entschuldigen. Die unparteiische Richterin spielte das dann herunter. Bis heute ist da aber bei mir noch kein Sühneversuch des lügenden Richters angekommen.


Das Urteil ist auch schon wieder ein Meilenstein in Dämlichkeit.
Der Schrotthändler wrackt ein Auto ab. - Okay.
Die Frage, ob das eine Sachbeschädigung darstellt, ist nachrangig.
Zuerst muss die Frage geklärt werden, ob der Fahrzeughalter dem Schrotthändler das erlaubt hat zu tun. Erst wenn feststeht, dass keine Erlaubnis vorlag, macht es Sinn, sich über den Kupfergehalt von Zündkerzen akademisch auszutauschen.
Sorry, dazu bedarf es eiskalter männlicher Logik und nicht weiblicher Emotionsentscheidungen, sonst funzt das nie.

Hier geht es primär um die konkludente Einwilligung des Richters Florian Steger, ihn „ARSchLOCH-Virus-positiv“ zu nennen. Doch dazu findet sich natürlich auch wieder nichts im „Urteil“. Ja wenn der das so wollte, dann ist das Bagatell-Delikt keine von einer Staatsanwaltschaft zu verfolgende Straftat. Dann muss die Staatsanwaltschaft höchstens gegen den Richter selbst ermitteln wegen Anstiftung/Beihilfe.

Der springende Punkt:
Erst kurz vorher meinte das Amtsgericht Soest, jemanden unbegründet gegen dessen Willen als krank zu bezeichnen, sei keine Beleidigung. Wenig später meinte dann das gleiche Gericht, jemanden gegen dessen Willen unbegründet als krank zu bezeichnen, sei eine Beleidigung.

Was denn jetzt?

Klar warum: Wenn der Euro im Kästchen klingt, des Richters Seele in den Himmel springt.

Hübscher und klarer kann man die Haltungs- und Klassenjustiz in Deutschland nicht beweisen. q.e.d.




Der Richter Florian zu einer Frau: "Haue mich!". Die Frau antwortet: "Ich bin doch keine Domina!" Richter Florian verspricht ihr aber 50 Euro und daraufhin haut die Frau den Richter. Die Staatsanwältin Claudia bekommt davon Wind und stellt Strafantrag. Die Richterin Nadija sieht darin eine Körperverletzung.



Der Richter Florian zu einem Busfahrer: "Ich möchte nach Hamm. Fahren Sie dorthin?". Der Busfahrer bejaht und der Richter Florian steigt ein. Der Busfahrer schließt die Türen und fährt los. Die Staatsanwältin Claudia bekommt davon Wind und stellt Strafantrag. Die Richterin Nadija sieht darin eine Freiheitsberaubung.



Der Richter Florian zu einem Textildrucker: "Können sie »Abitur 2020« auf mein T-Shirt drucken?". Der Drucker bejaht und daraufhin erteilt der Richter Florian ihm den Auftrag, das T-Shirt zu bedrucken, was jener tut. Die Staatsanwältin Claudia bekommt davon Wind und stellt Strafantrag. Die Richterin Nadija sieht darin eine Sachbeschädigung.



Der Richter Florian spricht zu einem Angeklagten: "Ey, pssst. Hier sind 20 Tagessätze, top günstig, günstiger geht nicht, nimm die schnell oder du kriegst 30.". Der Angeklagte bekennt sich schuldig und nimmt die 20. Die Staatsanwältin Claudia bekommt davon Wind und stellt Strafantrag. Die Richterin Nadija sieht darin eine verbotene Vorteilsannahme beim Angeklagten.



Der Insasse eines psychiatrischen Gefängnisses sagt, er möchte keine Medikamente. Das dortige Personal spritzt ihm daraufhin erst recht zwangsweise Gift. Die Staatsanwältin Claudia stellt das ein und die Richterin Nadija kann da deswegen nichts sehen.



Eine Hilfesuchender und anerkannt Hilfebedürftiger nimmt die versprochene Hilfe, die ihm rechtlich zusteht, an. 18 Monate lässt das Amt daraufhin nichts von sich hören. Die Staatsanwältin Claudia stellt das ein.



Der Rechtspfleger Ludger hat keine Lust und erteilt einem Antragssteller Hausverbot. Die Staatsanwältin Claudia stellt das ein.



Der Psychiater Wolfgang macht Termine ohne Einwilligung. Die Staatsanwältin Claudia stellt das ein.



Der Richter Florian log. Die Staatsanwältin Claudia stellt das ein.



Die Richterin Lange sieht in einer unbegründeten Sprungrevision eine Berufung ohne Annahmebeschluss trotz Aufklärung. Die Staatsanwältin Claudia stellt das ein.



A zu B: Du 10 beinige Spinne
B zu A: Du 12 beinige Spinne
A zu X: B hat mich beleidigt
X zu B: 30 Tagessätze Strafe wegen Beleidigung
B zu X: A hat mich aber auch beleidigt
X zu B: "10 beinige Spinne" ist keine Beleidigung
B zu X: Okay, dann nenne ich Dich jetzt "10 beiniger Weberknecht"
X zu Y: (Heul, Heul) B hat mich beleidigt
Y zu B: 45 Tagessätze, da es keine 10 beinigen Spinnen gibt!

Freude bei A, X und Y über den "Sieg".

Plemplem!

(aber gut für's Geschäft)



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Nadija Delawari glaubt, die Anwendung der Strafprozessordnung (StPO) stünde in ihrem Belieben.

Abschaum!
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