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Das Bonus-Urteil / Akkusationsprinzip



Die Kriterien für eine Wiederaufnahme eines rechtsgültig abgeschlossenen Prozesses sind sehr streng in Deutschland, außerdem irren und lügen deutsche Richter nie. Deswegen wird hier nur ein Prozess von 10.000 wieder neu aufgerollt. Es gibt keine Wiederaufnahme von Amts wegen, die Wiederaufnahme darf nur der dazu Berechtigte beantragen. D.h. nachdem Herr Teipel die Sache rechtskräftig eingestellt hatte, durfte sie nicht einfach so vom Amtsgericht Soest unbegründet wiedereröffnet werden. Wenn, dann hätte vorher die Staatsanwaltschaft Arnsberg zu Protokoll der Geschäftsstelle am Amtsgericht Soest innerhalb eines Monats nach Zugang des schriftlichen Urteils der Frau Delawari erfolgreich den Rechtsbehelf der Sprungrevision einlegen und ich gleichzeitig auf die Berufung verzichten müssen. Hat sie aber nicht. Damit ist der Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß rechtlich per Gerichtsentscheid in Ordnung unter der Prämisse, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist.

Oder die Arschlochvirus-Leugnerin Delawari hätte vor ihrem Urteil zugeben: "Oh, das ist zu kompliziert für mich" und einen Trennungsbeschluss machen müssen. Hat sie aber auch nicht.



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Weil ich am Ende des Steger-Prozesses mit den 30 Tagessätzen wegen der E-Mail an Jobcenter den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß machte und in meiner eingelegten Sprungrevision hier von meinem mir vom Richter Florian Steger zugebilligten Recht, Deutsche auch unbegründet als krank bezeichnen zu dürfen, sogleich Gebrauch machte, erhob die Frau Claudia Rosenbaum von der Staatsanwaltschaft Arnsberg öffentliche Klage gegen mich am 25.1.2019 nach Strafantrag durch den Präsidenten des Landgerichts Arnsberg Peter Clemen, weil Herr Steger als Anstifter das nicht selber wollte. In dieser Klage listete Frau Rosenbaum meine vermeintlichen Vergehen unter zwei Punkten auf hier.

In dem Urteil der Richterin Nadija Delawari fehlte dann nicht nur wie immer und damit typisch mein Hauptargument mit der konkludenten Einwilligung des Richters, ihn Arschlochvirus-positiv nennen zu dürfen, sondern neben dem mit dem "AIDS-Kindermörderinnen und AIDS-Kindermördern", dem AZT an Kindern und dem Verfahrenshindernis Hausverbot auch das mit dem Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß völlig, weil die Richterin zu faul war, den Nebensatz "der Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß ist zudem auch ehrenrührig" zu tippen hier. Das ist aber nicht die Schuld des Angeklagten. Damit bin ich durch die Richterin von der Strafbarkeit dieser Aussage juristisch befreit, da sie sie als so marginal/geringfügig ansieht, dass sie es nicht einmal für Wert befand, sie in ihr Urteil mit aufzunehmen. Ein anderer Richter, der das anders sieht, kann dann nicht nach der Urteilsverkündung verfügen, die Sache solange immer wieder neu zu verhandeln auf Kosten des Angeklagten, bis ein ihm genehmes Urteil dabei herausspringt und dann auch noch die verhängten Strafen immer schön hübsch aufaddieren. Ein Richter ist nicht antragsberechtigt.
Das wäre ja so, wie wenn in einer Demokratie die Klimakanzlerin telefonisch verfügen würde, dass die Thüringen-Wahl wiederholt werden müsse, bis ihr Liebling Ministerpräsident ist.


Artikel 97 Grundgesetz
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.


D.h. ein Richter darf in einem Adler einen Fisch erkennen, muss aber dann sich an die Vorgaben in der StPO und im StGB halten, was Rechtsmittelbelehrung, Zeugenvernehmung, Annahmebeschluss etc. betrifft.

Was für ein lächerlicher "Rechtsstaat" soll das sein?
(Anmerkung: Das mit der Sprungrevision, dem unbearbeiteten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand etc. wird dadurch in den Hintergrund gedrängt und damit klammheimlich aber damit trotzdem nicht legal übersprungen, wenn da jetzt ein neuer, dicker Fehler der Justiz in den Fokus gelangt, gegen den ich dann auf meine Kosten wieder angehen muss und was dann wieder Monate dauert. Mein Hinweis, dass der Haftbefehl rechtswidrig ist, wird einfach nicht beantwortet und ist dann irgendwann "Schnee von gestern" und interessiert dann keinen Gefängnisdirektor mehr, wie auch die Sache mit dem Hausverbot.
Widerlich! Ein Kunde bestellt eine vegetarische Pizza und bekommt aber fälschlich eine Pizza Hawai mit Schinken. Er reklamiert das. Weil er aber Recht und der Koch keine Lust hat, schüttet der Ober vorsätzlich ihm einen Topf heiße Sauce über das Hemd. Jetzt protestiert der Kunde über die Aktion mit der Sauce und die Sache mit der vegetarischen Pizza ist damit erledigt, da passé. Außerderm ist der Kunde nun offiziell »Querulant« und muss für seine Pizza-Reklamation bezahlen.)

Beispiel:
Es kam zu einer Wirtshaus-Schlägerei, dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, den Wirt beleidigt, ein Glas mit Mineralwasser umgekippt, Möbiliar zerschlagen und anschließend sein Bier nicht bezahlt zu haben (weil die Polizei ihn abführte). Die die öffentliche Klage erhebende Staatsanwaltschaft listete alle 4 Vergehen säuberlich einzeln auf. Im Urteil der ersten Instanz war aber nur dezidiert von der Sachbeschädigung die Rede, weil die anderen Vorwürfe nicht so gravierend waren und daher stillschweigend vom Richter subsumiert wurden. Der Angeklagte ging in Berufung, weil der meinte, der Wirt habe angefangen. Wenn nun die Staatsanwaltschaft mit dem Urteil nicht zufrieden ist, muss sie ebenfalls Berufung einlegen (bzw. Revision, wenn die Staatsanwaltschaft mit dem Prozess nicht zufrieden ist), tut sie es nicht, darf das Berufungsgericht den Angeklagten nicht höher verurteilen. Ansonsten ist niemand berechtigt, das Urteil anzufechten.
Wenn die Staatsanwaltschaft darin eine einzige große Tat sieht unter der sich die anderen subsumieren und nach §53-StGB-Tatmehrheit nur einen Strafantrag stellt (wie hier), dann darf das Gericht auch nur einen Prozess machen oder muss einen Trennungsbeschluss anfertigen.
Aber nur weil das mit dem Mineralwasser, dem unbezahlten Bier und dem John-F-Kennedy-Mord im Urteil fehlte, dürfen die Richter der 2. Instanz das gültige Urteil der 1. Instanz nicht nachträglich splitten und anordnen, dass die im Urteil nicht dezidiert aufgelisteten Punkte aus der Klageschrift noch einmal separat auf Kosten des Angeklagten verhandelt werden müssen!



Eine Trennung verbundener Strafsachen ist nach dem Urteilsspruch nicht mehr zulässig.
Wo soll das denn auch hinführen?
  • Ein pensionierter Richter: "Hey, Herr Meier kandidiert für die EfD? Den kenne ich doch, der hatte doch damals bei mir die Sache mit dem Verkehrsunfall. Da habe ich das doch mit der nächtlichen Ruhestörung weggelassen. Tja, dann kann ich den ja jetzt nochmal durch meinen Kollegen aburteilen lassen."
  • In der Sache mit dem umgekippten Sack Reis vorm Goethe-Institut in Bejing fehlt das mit der Straßenverunreinigung. Tja, da verfügt das Berufungsgericht an der Staatsanwaltschaft vorbei dann für jedes einzelne Reiskorn im Falle der Berufung durch den Angeklagten, dass in der ersten Instanz wieder neu verhandelt werden muss. "Wollen Sie wirklich in Berufung gehen? Hähähä." - Bullshit!
  • "Wir haben in der Wohnung des Verbrechers neben Drogen, Waffen und Raubgut auch noch unversteuerte Zigaretten gefunden. Dann lassen wir das mit den Zigaretten im Urteil vorsätzlich weg, damit wir den dann später nach Belieben noch einmal verurteilen können, was uns, die überlastete Justiz, neben dem Spass dann noch zusätzlich doppelte Prozesskosten einbringt."


Der Richter Teipel vom Landgericht Arnsberg hat aber die im Urteil der Nadija Delawari nicht erwähnte Sache mit dem Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß an das Amtsgericht zurück verwiesen mit der Auflage, diese dann additiv separat erneut zu verhandeln hier. Der Berufungsrichter hat damit faktisch eine Sprungrevision eingelegt, diese gleichzeitig en passant positiv beschieden, diese Sprungrevision gleichzeitig ignoriert und als Berufung weitergeführt, als wäre nichts gewesen. Somit bin ich durch die eingelegte Berufung höher bestraft worden, ohne dass die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, denn die Urteile des Delawari-Prozesses und des Sabuga-Prozesses mit dem gleichen Aktenzeichen wurden ja schön brav aufaddiert. Das ist illegal.


§ 331 StPO
(1) Das Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich der Angeklagte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter Berufung eingelegt hat.


und


Artikel 103 Grundgesetz
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.


Dem Landgericht Arnsberg sind die deutschen Gesetze, denen es unterworfen ist, selbst nach mehrfacher Benennung offensichtlich unbekannt.

Jemand klaut im Supermarkt Bananen, Äpfel, Pfirsiche, Gurken und Pilze. Im Urteil heißt es aber nur: "Wegen des Diebstahls des Obsts wird der Angeklagte..." D.h. nicht, dass jetzt ein Berufungsrichter sagen darf: "Oh, da fehlt ja das Gemüse! Da machen wir doch noch einen zweiten Prozess in der ersten Instanz und verurteilen den Dieb dann doppelt." - Hier geht es zudem auch nicht um Champignons sondern um ein Bagatelldelikt.


Was war da überhaupt passiert?

Die Richterin Delawari hatte vor dem Prozess mit dem Oberamtsanwalt Pente ausgekungelt, dass man als Plan A erst einmal versucht, mir eine rechtliche Betreuung schmackhaft zu machen (= goldene Brücke Nummer 1), hätte ich die angenommen, wäre ich alle Prozesse wegen Beleidigung los wegen einer "psychischen Störung", allerdings wäre ich damit auch aller meiner Rechte in alle Zukunft ledig. Das ist übrigens auch eine Beleidigung/Diskriminierung, denn die mir vorher völlig unbekannten Frau Delawari und Herr Pente konnten nicht begründen, warum sie zusammen der Meinung sind, ich bräuchte eine rechtliche Betreuung. Die lügende Justiz wäre damit aus dem Schneider für alle ihre Vergehen aus der Vergangenheit bei mir.
Plan B sah dann vor, mir anzubieten, die vermeintliche Berufung gegen das Urteil des Herrn Steger wegen der E-Mail zurückzunehmen (die ich ja gar nicht eingelegt habe sondern eine Sprungrevision), dann würde der Prozess still und leise eingestellt und ich müsste dann nur den Steger-Prozess bezahlen (= goldene Brücke Nummer 2).
Da ich das auch ablehnte, wurde ich dann als Steigerung zu den 30 Tagessätzen zu 45 Tagessätzen verurteilt, um mir die Richtung zu zeigen. Da die Frau Delawari keine Lust hatte, da einen langen Text zu tippen, hat die dann nur kurz etwas darüber geschrieben, dass es die Arschloch-Viren nicht gäbe hier, obwohl die sich nun auch dagegen mit Maske schützt. Von der konkludenten Einwilligung, um die es inhaltlich ging, fehlte natürlich jede Spur.
Dass eine Richterin aber keine Lust hat, etwas zu schreiben, kann ja nicht dem Angeklagten zur Last gelegt und der dann doppelt für eine zusammenhängende Straftat verurteilt werden!

In einer Berufung wird eine Sache noch einmal neu verhandelt. Herr Teipel möchte aber nicht neu verhandeln, sondern unbedingt einen vorgefertigten Text haben, den er dann nur noch durchzuwinken braucht. Da er den aber nicht bekam, ist der beleidigt und macht diesen offensichtlichen Schwachsinn. Die nennen das "Arbeit" und werden dafür auch noch fürstlich bezahlt. Man stelle sich vor, 5 Maurer backen, statt ein Mauer hochzuziehen, eine Beton-Pizza, und dann muss der Kunde sie für die Fehl-Arbeit auch noch doppelt bezahlen!
Auch war das Delawari-Urteil dem Rechtsbeuger Teipel wohl zu lasch. Er hätte sich da wahrscheinlich von Frau Delawari etwas mehr "Pfeffer" gewünscht à la: "in schuldhafter Weise das Andenken der Verfolgten und Ermordeten des Nazi-Unrechtregimes verunglimpft", um sich dann gegenseitig im Korps der Juristen durch moralische Empörung und dadurch legitime Abgrenzung selbst als wackere Antifaschisten auf die Schultern klopfen zu können, man jeden Cent des üppigen Lohns wert sei. Frau Delawari wollte aber nicht, weil sie dann etwas hätte schreiben müssen, woraus für spätere Leser dann klar folgt, dass sie Kenntnis von unrechtmäßig und willkürlich verhängten Hungerstrafen hatte, dieses aber wie das Hausverbot auch lieber ignorierte.



Das Akkusationsprinzip


Wenn aber die Richter am Landgericht entscheiden dürfen, dass die Sache nach Urteilsverkündung mehrmals noch einmal in der ersten Instanz verhandelt werden muss, dann widerspricht das faktisch dem Akkusationsprinzip, denn Richter dürfen keine öffentliche Klage erheben, das dürfen nur die Staatsanwaltschaften. Mit Richtern, die zugleich Ankläger sind (Inquisitionsgericht), hatte man in der Vergangenheit nämlich leidliche Erfahrungen sammeln müssen.
Das Akkusationsprinzip ist fundamental für den Rechtsstaat.

Das ganze Sabuga-Urteil ist damit für die Tonne.


§ 363(1) StPO
Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu dem Zweck, eine andere Strafbemessung auf Grund desselben Strafgesetzes herbeizuführen, ist nicht zulässig.


Mein Strafantrag gegen den Richter Teipel: hier (unten). Der zu erwartende 0815 Ablehnungsbescheid der Staatsanwaltschaft Arnsberg wird bestimmt auch wieder recht interessant.


Mein Rechtsbehelf gegen das paralegale Urteil ist neujuristisch in doppelter Form abgefasst (s.u.), damit die Staatsanwaltschaft das nicht einstellen kann, weil ich das nur einfach und "nicht erneut gerügt" (sic!) hätte. Um CO₂ zu sparen und so nebenbei das Weltklima zu retten, ist das auf einer Seite.


Ansonsten wäre das Urteil eigentlich okay. Beleidigungen/Verhöhnungen des Angeklagten ob seiner Machtlosigkeit und direkte Lügen außer den üblichen Weglassungen und der Sache mit dem Grund für die 100% Sanktion Jobcenters finde ich nicht. Besonders gefallen hat mir der Satz:

"Schließlich ist ein gewisser Unmut des Angeklagten über Handlungen von Behörden, durch die er sich benachteiligt fühlt, menschlich nachvollziehbar."

Es geht in der Sache aber nicht darum, ob ich mich durch nicht näher spezifizierte Handlungen von Behörden benachteilig fühle, sondern ob ich durch diese und das Wegschauen der Justiz benachteiligt werde! Diskriminierungen, Schikanen auch durch Unterlassungshandlungen von Garanten sind strafbare Handlungen.

Bisher wurde ich ja immer als arbeitsscheue, asoziale, mit Hartz-0-sozialschmarotzende, nicht leistungsfähige, intelligenzgeminderte, idiotische etc. Psycho-Bestie von den deutschen Behördlingen dargestellt. Und anschließend von den Behörden übervorteilt. Meine Reaktion darauf wurde dann stets wieder zum Beweis für die Notwendigkeit der Übervorteilung verdreht. Herr Sabuga lässt aber offen, dass diese "Handlungen von Behörden" teilweise bewusst rechtswidrig sind und bewusst nicht von den Behörden geheilt werden, sondern man mich bewusst nötigt, gegen Windmühlen Sturm zu laufen, um seinen/ihren Spaß zu haben und nebenbei so Geld an mir zu sparen.

Für Frau Drolshagen vom Soester Anzeiger war ein gewisser Unmut des Angeklagten noch bequem außerhalb des Denkbaren (bzw. Berichtbaren) hier.

Wobei einige der Handlungen von Behörden nicht nur menschlich sondern auch juristisch nicht nachvollziehbar sind, vieles davon gar sehenden Auges der Justiz.

Ob Herr Sabuga als Übermensch seine Empathie auch ehrlich meint oder nur heuchelt, damit ich ihm nicht so böse bin, kann ich so nicht entscheiden, ein Freispruch ist sein Urteil ja nicht, die Drecksvorarbeiten haben ihm ja seine Kollegen schon gemacht (quasi bei einem Adler auf einen Fisch zu erkennen) und er bestritt brüsk, dafür verantwortlich zu sein.


Ich berief mich auf Notwehr.

§ 32 StGB Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



Warum Hausverbote, Hungerstrafen ohne Straftat, Ignorieren von Anträgen, rechtswidrige Haftbefehle, Umetikettierungen von Rechtsbehelfen, Verleumdungen, Erpressungen, Zwangsmedikationen, Lügen, Prozesse ohne Beschluss keine rechtswidrigen Angriffe darstellen, darüber schweigt sich Herr Sabuga freilich aus. Auch im Unterlassen kann ein Angriff liegen, insbesondere dann wenn der Täter als Garant verpflichtet ist, z.B. Anträge zu bearbeiten. Der Angriff ist auch immer noch gegenwärtig. Ein potenzieller Irrtum liegt auch nicht mehr vor, wenn eine Belehrung erfolgte. Und als Bagatelle sind Beleidigungen hier sicher verhältnismäßig.


Ansonsten:

  • Herr Sabuga behandelt den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß als Beleidigung nach § 185 StGB und nicht als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Damit ist schon einmal klar, dass es sich auch inhaltlich um ein und denselben Prozess wie der von der Frau Delawari handelt. Beide Prozesse haben ja auch das gleiche Aktenzeichen: 20 Ds-262 Js 3/19-37/19. Allerdings handelt es sich dann konsequent auch um eine Kollektivbeleidigung und die sind nicht per se nach dem ab und zu geltenden StGB strafbar, weil nicht eine Person im einzelnen in ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Ehre gekränkt wird sondern eine ganze Gruppe (welche eigentlich?) und da gilt dann manchmal die aus dem Artikel 5 Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit. Wickelt Herr Sabuga das also nicht über die Verwendung von Kennzeichen sondern über Beleidigung ab, dann muss er da etwas über die Meinungsfreiheit und das abgrenzbare, gegrüßte Kollektiv fabulieren, sonst ist die Bestrafung bei dem Bagatelldelikt Beleidigung willkürlich.
    Wieso fühlt sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft durch eine offensichtlich in sich für legal befundene Grußform beleidigt? Anders formuliert: Warum fühlt sich Herr Steger als nicht erscheinender Zeuge durch die Grußform als lügender, deutscher Richter überhaupt angesprochen? Dieser Frage weicht Herr Sabuga feige aus.
    Warum ich im "Kampf ums Recht" keine berechtigten Interessen wahrgenommen haben soll nach § 193 StGB, fehlt natürlich auch.
    Wenn eine Aussage "despektierlich" gemeint ist, macht es dieses noch lange nicht strafbar.
    Den Iren Samuel Beckett posthum aber zum Nazi umzupolen, ist für Herrn Sabuga wie auch für Frau Delawari zwei Nummern zu groß. Man ist noch keine Frau Dr. Henkel.

  • Der Michael meinte unbegründet, der Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß sei ein Hitlergruß ("Die das Heben des Armes zu einem 'Hitler-Gruß' verbunden mit..."), ich meinte, das sei genau kein sog. Hitlergruß. Meine Begründung wollte man sich gar nicht erst anhören. Und da gibt es zwei Möglichkeiten:
    • Der Gruß ist ein Hitlergruß, dann macht sich Nazih Sabuga der Strafvereitelung im Amt schuldig, weil er wissend eben nicht nach § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher...) urteilt.
    • Der Gruß ist kein Hitlergruß, dann macht sich Nazih Sabuga mindestens der Verleumdung schuldig.
    So oder so, Nazih Sabuga beugt das Recht.

  • Beleidigungen sind als Bagatellen absolute Antragsdelikte. D.h. die Staatsanwaltschaft darf ohne Strafantrag nicht öffentliche Klage erheben. Strafantragsberechtigt ist bei absoluten Antragsdelikten nur das vermeintliche oder tatsächliche Opfer des vermeintlichen oder tatsächlichen Delikts, den Präsidenten des Landgerichts habe ich aber nicht als "Arschlochvirus-positiv" bezeichnet sondern den lügenden Richter Steger. Wie bei kleinen Kindern die Eltern, ist aber bei Beamten (Richter sind keine) auch der direkte Vorgesetzte berechtigt. Allerdings ist der Strafantragsteller auch der direkte Vorgesetzte von Herrn Sabuga und Frau Delawari. Diese sind damit befangen. D.h. deutsche Richter als Arschlochvirus-positiv bezeichnen zu dürfen, ist also nicht die Privatmeinung des Herrn Florian Steger.

  • Die Begutachtung war nie eine medizinische sondern eine psychiatrische ohne ein notwendiges Vorgespräch und an illegalen Maßnahmen brauche ich nicht teilzunehmen. PUNKT. Ich weigere mich also nicht wie behauptet, an einer medizinischen Untersuchung teilzunehmen, sondern ich weigere mich, eine illegale Maßnahme über mich ergehen zu lassen. Das ist etwas anderes. Herr Sabuga weigert sich ja auch, mir sein Auto zu schenken und nicht, sein Auto in eine Hauptuntersuchung zu geben.

  • Sozialleistungen beziehe ich nicht, weil Jobcenter mir das Antragsformular nicht aushändigt, nicht mit mir kommuniziert und sich weigert, mir einen Termin zu geben. Hier lügt der Michael.

  • Ich habe mit "Behörden-Abschaum" den Richter Steger nicht persönlich gemeint, sondern ich habe mich damit selbst zitiert, da hat der nicht genau genug hingehört. Ich sagte, dass es keine Straftat sei, Behörden-Abschaum als "Behörden-Abschaum" zu benennen. Den mich verhöhnenden und belügenden Richter habe ich später dann als "feiges asoziales Richter-Arschloch", weil der zu seinem Prozess lieber nicht erschien trotz Beweisantrag (Zeugenvernehmung) und sich über meine AZT-Kindermord-Strafanzeige lustig machte, beleidigt.

  • Zum Abschied sagte ich (mit 99% Sicherheit) beim Steger-Prozess "Heil Abschaum" und nicht den Zungenbrecher "Heil Behörden-Abschaum". (Frau Drolshagen vom Soester Anzeiger hörte nachgewiesen falsch "Heil Behörden-Abschaum" und nicht "Heil Abschaum", weil sie das hören wollte.)

  • Natürlich hat der Gruß etwas mit dem irischen Schriftsteller Samuel Beckett ("Warten auf Godot", "Endspiel") zu tun, von ihm stammt der nämlich zu 50%. Als er 1936 Hamburg besuchte, beantwortete er den "Deutschen Gruß" der Hamburger mit dem ausgestreckten linken Arm. Er schrieb in sein Tagebuch: "They must fight soon, or burst." Und so ist das ja auch gekommen. - Hier beleidigt Herr Sabuga das Andenken Verstorbener, indem er Samuel Beckett die 50%-Urheberschaft aberkennt.

  • Diogenes mit der Lampe titulierte die Athener Bürger als "Abschaum", er ist also Erfinder dieser Ehrung. Diogenes stammte aus Sinope. = Die anderen 50% des Samuel-Beckett-von-Sinope-Grußes.

  • Das mit dem "Heil" bezieht sich auf den Mord an den vermeintlich oder tatsächlich "psychisch Kranken" vor, während und nach dem sog. Dritten Reich, oftmals durch verhungern Lassen oder Giftspritzen, wie das in diesem Merkel-Steinmeier-Rechtsstaat ja auch mehr oder weniger heimlich praktiziert wird. Oder kann man hier von 10 Euro 18 Monate leben?

  • Die Aussagen sollten die Angesprochenen nicht "kränken" sondern nötigen, Rechtsmittel gegen mich einzulegen, die Staatsanwaltschaft Arnsberg stellt bei mir ja alles mit Verve ein und kehrt damit alles unter den Teppich und dann bekommt das niemand vom Volk mit, was da alles an Schweinereien in seinem Namen läuft! Der Soester Anzeiger z.B. berichtet ja nicht bzw. wenn doch, dann suggestiv einseitig hier.


Das mit dem fehlenden Trennungsbeschluss und der bereits erfolgten Verurteilung in der gleichen Sache durch die Delawari ließ Herr Sabuga unter den Tisch fallen. Versuchen kann man es ja.

Auch gab es natürlich keinen Wiederaufnahmebeschluss der von Herrn Teipel eingestellten Sache.


Der Oberamtsanwalt Lämmerhirt drohte mir für das nächste Mal härtere Strafen an, statt Geldstrafen direkte Haftstrafen, nur darf der das ja gar nicht, denn er ist ja kein Richter, der die Urteile fällt. Außerdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung ist fließend. Das ist also eine Amtsanmaßung und Nötigung.


Das Urteil


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Mein Doppel-Rechtsbehelf


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Und der Rechtsbehelf soll abermals eine Sprungrevision sein. Revisionen begründet man theoretisch anders. Theoretisch darf aber auch jeder zu dem für ihn/sie zuständigen Rechtspfleger gehen, praktisch aber nicht.

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Der Sozialpsychiatrische Dienst


Wenig später bekam ich vom sog. Sozialpsychiatrischen Dienst am Kreisgesundheitsamt (das sind die mit dem Corona-Virus und der Kontaktnachverfolgung) seit mehr als einem halben Jahr am 17.9.2020 mal wieder eine E-Mail:


Guten Tag Hr. Kopelke,

nun habe ich bereits seit einiger Zeit nichts mehr von Ihnen gehört und frage mich, wie es Ihnen geht? Zudem möchte ich weiterhin gerne mit Ihnen persönlich in Kontakt kommen. Ich kann Ihnen anbieten, dass ich zu einem Hausbesuch zu Ihnen nach Hause komme. Darüber hinaus kann ich Ihnen einen Termin hier im Kreishaus in Soest anbieten.

Hier mein Terminvorschlag: Donnerstag, 24.09.20 – 14:00 Uhr Kreishaus Soest, Büro E148

Was meinen Sie?

Viele Grüße

Stefan Sandmann

Kreis Soest
Jugend, Schule und Gesundheit
Abteilung Gesundheit / Sozialpsychiatrischer Dienst
Sozialpsychiatrischer Dienst
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tel.: 02921- 30-2148
Fax: 02921- 30-2633
E-Mail: stefan.sandmann@kreis-soest.de
http://www.kreis-soest.de



Ein "Hausbesuch" auch noch bei mir zu "Hause", klingt immerhin logisch.

Ich ging da "freiwillig" hin, weil Herr Sandmann mir so freundlich mit einem unbegründeten und unangemeldeten Hausbesuch drohte.

Frech log der Sozialpsychiatrische Dienst, die E-Mail habe mit der Justiz-Sache nichts zu tun, das würden die immer einfach so bei ihren Bürgern machen, wenn da ein neuer Sozialarbeiter anfängt. Auf die Frage: Bei allen 40.000 Soestern oder warum nur bei mir?, konnte er keine befriedigende Antwort geben.

Er meinte nach 5 Minuten, ich solle in eine Betreuung einwilligen, weil er meine Ausgestaltung meiner Freizeit angeblich als ineffizient wahrnahm, wobei ich ihm die Antwort auf seine Frage, was ich meiner Freizeit mache, verweigerte, auch weil ich sie als beleidigend empfand. Fragte er als neuer Freund in seiner Dienstzeit oder als Amtsperson? Was ist mit der Schweigepflicht? Was macht er selber denn so in seiner Freizeit?
Warum er meinte, meine Freizeitgestaltung sei mangelhaft, konnte er nicht begründen.
Das mit der Zwangsarbeit in den WfbM würde mir dann leider erst nach der Unterschrift mitgeteilt, denn davon sagte er ja nichts. Und ich solle mich doch bitte endlich psychiatrisch untersuchen lassen, das hätte dann den Vorteil mit der besseren Freizeitgestaltung.

Unlauterer Wettbewerb/Stigmatisierung/Diskriminierung sei das aber nicht, jemandem Unbekannten einfach so und unbegründet per E-Mail und nach 5 Minuten Hallo zu unterstellen, er bräuchte eine Betreuung, um besser im Tisch-Kicker zu werden...

Ich machte Herrn Sandmann auf das noch immer nicht aufgehobene Hausverbot aufmerksam und Herr Sandmann wich lediglich aus, obwohl er per Gesetz verpflichtet ist, da einzugreifen und dem abzuhelfen.

Von den immer noch ausstehenden Zahlungen für mich, wollte er auch nichts wissen und verwies auf sein großzügiges Angebot, mich zu Hause zu besuchen, denn dann würde ich mir den Schuhabrieb sparen.

Herr Sandmann ist gesetzlich von Amts wegen verpflichtet, mir zu "helfen", wenn man mir mir zustehende Hilfen (z.B. Arbeitsvermittlung) nicht gibt. Prozesskostenhilfe-Anträge stehen mir zu und werden mir aber von der Justiz verweigert. Ich informierte Herrn Sandmann darüber. Er reagierte darauf natürlich nicht, sein Auftrag war eben das mit der Betreuung, damit ich keine Rechtsmittel mehr einlegen kann und die Rechtsbrüche gegen mich passé werden. Der Diskriminierer tut bezahlt so, als würde er gegen seine eigenen und die seiner Kollegen Diskriminierungen kämpfen.

Hausbesuche vom Sozialpsychiatrischen Dienst wegen der verbesserungsfähigen Tischtennis-Rückhand!

Nach seiner "Hilfe" hat Herr Sandmann stets mehr Geld und ich habe stets weniger Geld. Finde den Fehler!


Nazih Sabuga will nicht


Herr Müller bestellt Dachziegel und bekommt aber Fliesen geliefert. Er bringt die Fliesen zur Firma zurück. Der Pförtner lässt ihn nicht mit dem Anhänger auf den Hof und er lädt die Fliesen deshalb vor dem Tor ab. Der Firmenchef gibt Herrn Müller Recht bezüglich der Fehllieferung, da er aber die Fliesen nicht hinter dem Tor abgelegt hat sondern davor, gilt nun laut seinen AGBs die Annahme des Wirtschaftsguts als getätigt. Der Pförtner sei von einer Leiharbeitsfirma und deswegen habe die Ziegelei damit nichts zu tun.

"Ja, die Kaffeemaschine ist kaputt, hier gekauft und die Garantie noch gültig. Aber leider bin ich als Verkäufer neu hier und habe daher mit der Sache nichts zu tun und nun Tschüss."



Obwohl während des "Prozesses" von mir mündlich und nach dem Prozess noch einmal schriftlich in der Revisionsbegründung (s.o.) darüber hinreichend aufgeklärt, dass es an der Verfahrensvoraussetzung zulässige Beschlüsse und dass das Verfahrenshindernis Hausverbot, das nach wie vor nicht aufgehoben ist, fehlt, stellte der Nazi-homolog-kadavergehorsame Sabuga die Revision wegen des von mir nicht zu verantwortenden Formfehlers auf meine Kosten ein. Auch dürfte er mittlerweile von meinem Strafantrag wegen Rechtsbeugung gegen Herrn Teipel etwas mitbekommen haben, wo das ja noch einmal alles drinsteht. Also selber kackt Nazih Sabuga freilich auf die Strafprozessordnung, die er hier zu meinen Ungunsten ins Feld führt.

Kann man sich nur für fremdschämen.

"Es gibt kein richtiges Leben im falschen" - Theodor W. Adorno.

Ein in sich schon falscher Prozess kann nicht dadurch richtig werden, dass der Angeklagte einen Formfehler gemacht hat. Ein Barbara-Salesch-TV-Prozess kann keine Rechtskraft dadurch erlangen, dass der "Angeklagte" auf Rechtsmittel verzichtet hat. Wenn sich herausstellt, dass der Verurteilte, wie von ihm behauptet, tatsächlich unschuldig ist, dann kann die Justiz den nicht im Gefängnis lassen, weil die Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Was wiegt schwerer? Ein fehlender Strafantrag seitens der Staatsanwaltschaft durch studierte Einser-Juristen oder dass der Rechtspfleger das nicht aufgenommen hat, die Begründung des Laien an ihm vorbei ging?

Der Vorsitzende Richter der Strafkammer wartet auf die Weisung von "oben", weil er sich vor einer eigenen Entscheidung scheut. Die "oben" sind dann natürlich überlastet und lesen sich das gar nicht erst richtig durch (Augen zu, Stempel darauf, ab die Post und der nach "oben" weiterleitende Richter ist juristisch und moralisch aus dem Schneider; anschließend schuldet Nazih Sabuga seinen Vorgesetzten einen kleinen Gefallen, das stärkt den Korpsgeist für das nächste Mal) und ich habe dadurch die Kosten, das Risiko und die Zeitvergeudung durch die Blödheit anderer. Nazih Sabuga weiß darum natürlich und freut sich schelmisch. Ach ja, die überlastete Justiz.

Ich habe das Nazih Sabuga dreimal mitgeteilt, dass der Rechtspfleger rechtswidrig nicht mit mir spricht und die Staatsanwaltschaft das okay findet. Er schrieb ja selbst im Urteil den Satz: "So habe er ein aus seiner Sicht unberechtigtes Hausverbot des Amtsgerichts Soest erhalten." Die Existenz des Hausverbots wird nicht geleugnet, mein Argument, dass das rechtswidrig sei, wird verdreht in ein juristisch belangloses Wimmern meinerseits.

Hätte Nazih Sabuga das eingesehen, dass sein Urteil rechtswidrig ist wegen dem verletzten Akkusationsprinzip, dann kann die Staatsanwaltschaft den Strafantrag gegen den Rechtsbeuger Teipel nicht als "offensichtlich unbegründet" einstellen.

Was denn jetzt? Mal ist eine Sprungrevision eine Berufung und mal eine einzustellende Revision am gleichen Gericht. Nein, natürlich sehen wir hier auch keine Willkür.

Dass jemand wegen ein und dergleichen Straftat nicht mehrmals bestraft werden darf, wissen schon die Kleinkinder im Kindergarten. (Wo soll das auch hinführen? Hans kriegt für einmal nicht gemachte Hausaufgaben 5 Mal einen Strich und Peter aber nur einen?)
Von studierten Juristen zu verlangen, das gleiche Wissen aus dem Artikel 103 Grundgesetz zu haben und auch anzuwenden, scheint zu viel des Guten verlangt zu sein. Ich habe Nazih Sabuga auch nicht von Anfang an als "Nazih" tituliert sondern mich gut und korrekt ihm gegenüber verhalten trotz aller Widrigkeiten vom Amt. Er hat sehenden Auges diesen Mist vorsätzlich gebaut, nicht geheilt und zwingt mich auf meine Kosten zu reagieren. Er hatte seine Chance, er hat sie nicht genutzt. Nun tituliere ich ihn deshalb als das, was er ist.

Nimmt jemand irrtümlich ein falsches Gepäckstück am Flughafen mit, ist diese Person kein Dieb/Räuber. Weigert sich die Person aber anschließend, den Koffer dem wahren Besitzer zurückzugeben, dann aber doch.
Ein Fehler der Justiz ist keine Rechtsbeugung sondern ein Justizirrtum, wenn kein Vorsatz vorliegt. Über die Frage ob vorsätzlich oder nicht entscheiden aber Richter, deswegen gibt es faktisch keinerlei amtlich gewordene Rechtsbeugungen in Deutschland. Weigert sich aber der Richter, den vermeintlich oder tatsächlich nicht vorsätzlichen Justizfehler trotz Kenntnis darüber zu heilen und tut einfach so, als wäre nichts gewesen, dann ist der Richter ein Rechtsbeuger, auch wenn der Justizfehler ursprünglich tatsächlich nicht vorsätzlich passierte, was hier aber nicht sein kann, da man meine Beschwerden ja doch tatsächlich liest, denn sonst wüsste man ja nicht um die paar als Beleidigungen wahrgenommenen Bezeichnungen oder der Schwachsinn mit der doppelt einzulegenden Beschwerde.

Michael möchte Gebühr von mir für seine Zurückweisung in seinem illegalen Prozess. Plötzlich gilt die StPO wieder.


Zu Lasten des Nazihs Sabuga spricht, dass er sich gänzlich uneinsichtig zeigt, was das Verbotensein der doppelten Bestrafung anderer betrifft. Dies hat der Nazih-Richter auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass er während der Sitzung nicht auf den Vorwurf des fehlenden Eröffnungs- und Trennungsbeschlusses einging.


Bild "Home:g_Sabuga_Revision_nein_I.gif"
Bild "Home:g_Sabuga_Revision_nein_II.gif"


Nazih Sabuga glaubt, die Anwendung der Strafprozessordnung (StPO) stünde in seinem Belieben.

Abschaum!
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